Bei Zusage an einen GGF muss eine Erdienbarkeitsfrist eingehalten werden. Ein BFH-Urteil konkretisiert dies für sogenannte echte Barlohnumwandlung.
Mit seinem Urteil stellt das Bundessozialgericht klar, dass die Verbeitragung einer Leistung aus einer arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung gegenüber der Nicht-Verbeitragung einer Leistung einer riestergeförderten Versicherung keine unangemessene Benachteiligung ist.