BFH-Urteil: Rückabwicklung des internen Versorgungsausgleichs führt nicht zu steuerlichem Zufluss bei der ausgleichsberechtigten Person, entgegen der Finanzverwaltung. Entscheidung stärkt Position der Betroffenen in Scheidungsfällen.
Die Einstandspflicht des Arbeitgebers bleibt bestehen, selbst wenn die Pensionskasse von einer in ihrer Satzung verankerten Sanierungsklausel Gebrauch macht.
Am 30. August 2023 wurde der Regierungsentwurf "Wachstumschancengesetz" verabschiedet. Dieser Gesetzesentwurf enthält Bestimmungen, darunter auch solche, die die betriebliche Altersversorgung betreffen.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Beschluss vom 28. Juli 2023 (AZ: 2 BvL 22/17) entschieden, dass der Abzinsungssatz von 6 % bei Pensionsrückstellungen nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.
Die wichtigsten Rechengrößen der Sozialversicherung und Kennzahlen für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) sind für jeden Praktiker eine Grundausstattung und wichtige Arbeitshilfe im Alltag.
Schließen Regelungen Ansprüche aus bzw. schränken sie solche ein, muss dies hinreichend erkennbar und eindeutig beschrieben sein. Dies gilt auch und gerade für Bestimmungen über Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitnehmer muss klar erkennen können, in welcher Höhe er bzw. seine Angehörigen im Versorgungsfall Leistungen zu erwarten haben.
Das FA erkannte die Zusage nicht an und behandelte die zur Pensionsrückstellung zugeführten Beträge als verdeckte Gewinnausschüttungen. Zur Begründung: Die Pension könne nicht mehr erdient werden, da der bGGF im Zeitpunkt der Zusage das 60. Lebensjahr bereits vollendet habe. Zudem sei die Pension ohne Probezeit für den Geschäftsführer und unmittelbar nach Gründung zugesagt worden.
Vor dem Hintergrund insbesondere der Änderungen durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften sowie das Grundrentengesetz wurde das BMF-Schreiben zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung neu gefasst.
Die befristete Gewährung einer Erwerbsminderungsrente (EMR) aus der gesetzl. Rentenversicherung steht einem Anspruch auf betriebliche Invaliditätsversorgung nicht entgegen, wenn die Zusage vorsieht, dass "bei Eintritt einer vorauss. dauernden völligen Erwerbsunfähigkeit im Sinne des Sozialrechts" eine monatliche Invalidenrente gezahlt wird.
Die betriebliche Altersversorgung tangiert eine Vielzahl von Rechtsgebieten (z. B. Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht). In einzelnen Rechtsgebieten sind verschiedene Aufbewahrungspflichten für Arbeitgeber normiert, um die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen zu dokumentieren und beweisbar zu machen.