BFH-Urteil: Rückabwicklung des internen Versorgungsausgleichs führt nicht zu steuerlichem Zufluss bei der ausgleichsberechtigten Person, entgegen der Finanzverwaltung. Entscheidung stärkt Position der Betroffenen in Scheidungsfällen.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Beschluss vom 28. Juli 2023 (AZ: 2 BvL 22/17) entschieden, dass der Abzinsungssatz von 6 % bei Pensionsrückstellungen nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.
Das FA erkannte die Zusage nicht an und behandelte die zur Pensionsrückstellung zugeführten Beträge als verdeckte Gewinnausschüttungen. Zur Begründung: Die Pension könne nicht mehr erdient werden, da der bGGF im Zeitpunkt der Zusage das 60. Lebensjahr bereits vollendet habe. Zudem sei die Pension ohne Probezeit für den Geschäftsführer und unmittelbar nach Gründung zugesagt worden.
Effektiv - Einfach - Sicher. Betriebliche Altersvorsorge (bAV) digital verwalten. Für alle Durchführungswege und Versicherer. Neutral und Unabhängig. Die Veränderungen der gesetzlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen erfordern eine effiziente, kostenbewusste und zeitgemäße Verwaltungslösung.
Bei Zusage an einen GGF muss eine Erdienbarkeitsfrist eingehalten werden. Ein BFH-Urteil konkretisiert dies für sogenannte echte Barlohnumwandlung.