Die befristete Gewährung einer Erwerbsminderungsrente (EMR) aus der gesetzl. Rentenversicherung steht einem Anspruch auf betriebliche Invaliditätsversorgung nicht entgegen, wenn die Zusage vorsieht, dass "bei Eintritt einer vorauss. dauernden völligen Erwerbsunfähigkeit im Sinne des Sozialrechts" eine monatliche Invalidenrente gezahlt wird.