Eine Rundumbetreuung und weitreichender Service bei der Umsetzung und Verwaltung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und Benefits ist in vielen Personalabteilungen gern gesehen. Drei Beispiele dazu:
Diese drei Praxisfälle stehen stellvertretend für alle täglichen Service, Betreuungs- und Verwaltungsvorgänge innerhalb der bAV in Unternehmen. Wie steht es jedoch um den Arbeitnehmerdatenschutz? Wir stellen fest, dass datenschutzrechtliche Bestimmungen in den jeweiligen Workflows und Prozessketten bei der Mehrheit der Vermittler/Makler nicht bekannt sind und auch jegliches Bewusstsein dafür fehlt. Das Risiko dafür tragen die Arbeitgeber!
Wünscht ein Mitarbeiter eine Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge oder äußert konkret einen Teilnahmewunsch gegenüber der HR-Abteilung ist oftmals die Übermittlung von Daten an die Versicherung, den Makler und andere Beteiligte notwendig. Dabei kann es erforderlich werden, auch besondere personenbezogene Daten (z.B. Gesundheitsdaten) zu verarbeiten, die dann durch das Unternehmen übermittelt werden sollen.
Für diese Übermittlung findet sich im Gesetz, insbesondere in § 26 BDSG, keine direkte Legitimation, da die Beratung zur bAV für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses nicht erforderlich ist. Insbesondere liegt keine der Ausnahmen vor, unter denen besondere personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen.
Es führt daher kein Weg daran vorbei, vor der Weitergabe dieser personenbezogenen Daten die Einwilligung des Arbeitnehmers einzuholen. Ohne diese Einwilligungserklärung darf das Unternehmen die Daten nicht weitergeben!
In der Praxis ist eine Unterscheidung zwischen „Verantwortlichem“ und „Auftragsverarbeiter“ notwendig. „Verantwortlicher“ ist jede natürliche oder juristische Person, [….] die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, Art. 4 Nr. 7 DSGVO. „Auftragsverarbeiter“ ist hingegen jede natürliche oder juristische Person, […], die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet, Art. 4 Nr. 8 DSGVO.
Wesentliche Abgrenzungskriterien sind somit Entscheidungsfreiheit über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung. Diese Freiheit wird bei der Durchführung der betrieblichen Altersversorgung regelmäßig beim jeweiligen Versorgungsträger liegen, so dass dieser sodann als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO zu qualifizieren ist. Für die Weitergabe von personenbezogenen Daten benötigt der Arbeitgeber daher eine Rechtsgrundlage, und hier kommt jedenfalls im Hinblick auf besondere personenbezogene Daten nur die Einwilligung in Betracht.
Der Arbeitnehmerdatenschutz wird im wesentlichen durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) normiert und ist für die Arbeit der HR-Abteilung von besonderer Bedeutung.
Wir haben uns seit vielen Jahren darauf spezialisiert, die Datenschutzrisiken für Unternehmen im Bereich Benefit-Angebote durch einheitliche Prozesse, Softwarelösungen und konsequente Verschlüsselung zu minimieren. Das betrifft z.B.
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Wir administrieren die Betriebliche Vorsorge von Unternehmen, gestalten sämtliche Prozesse digital, transparent und jederzeit verfügbar.
Bisher kamen unsere Mitarbeiter mit Angeboten von Direktversicherungen auf uns zu. Das führte zu einem hohen administrativen Aufwand und einem „bunten Blumenstrauß“ an Versicherungsgesellschaften in unserer Verwaltung. Das Thema Vorsorge ist nun zukunftsweisend bei uns aufgestellt. Ich freue mich auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit den Spezialisten der HUB.
Neben der Auswahl der richtigen Anbieter und Modelle war es für uns von zentraler Bedeutung, einen kompetenten und verlässlichen Partner zu finden, der zum einen in der Lage ist, uns bei der Überprüfung der bestehenden Verträge, bis hin zur Neuformulierung der bestehenden Betriebsvereinbarung zur Seite zu stehen und zum anderen auch den persönlichen Zugang zu den ca. 200 Mitarbeitern im Unternehmen zu finden.
Die Arbeit der HUB entlastet uns sehr. Neben der mehrstufigen Beratung aller Mitarbeiter, welche einem großen Zuspruch gefunden hat, wurden auch alle nötigen arbeitsrechtlichen Dokumente überprüft und erstellt. Seit der Zusammenarbeit verantwortet die HUB die Verwaltung und Begleitet uns in allen fachlichen Fragestellungen zur bAV.
Die Ergebnisse haben unsere Erwartungen bei weitem übertroffen. Unsere Mitarbeiter sind mit der individuellen und kompetenten Beratung sehr zufrieden, was die Beteiligung von mehr als 70% der Belegschaft an unserem Versorgungswerk eindrucksvoll belegt. Besonders zufrieden sind wir mit dem laufenden Service und der konsequenten Information unserer neuen Mitarbeiter über unsere betriebliche Altersversorgung.
Die Zusammenarbeit mit der HUB lässt sich kurz zusammengefasst derart darstellen: Wir wurden seitens des Projektmanagers sowie seiner Assistenz exzellent betreut. Und durch die rechtliche Prüfung unserer bestehenden bAV-Verträge wurde uns nachvollziehbar aufgezeigt, wo Haftungsrisiken bestehen und wie diese geheilt werden können.